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Reisebedingungen
1.
Reisevertrag 1.1
Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang
verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem
Reiseprospekt und der schriftlichen
Reisebestätigung beim Anmelder zustande. 1.2
Nebenabreden,
die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht 2.
Zahlung 2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheines werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei
Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20% des Preises je Wohneinheitbuchung.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich
zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie- s. Punkt 7. Zahlungen haben
unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu
erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung
angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §
654 k BGB insolvenzgesichert. 2.1.1
Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum
der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung
keine Zahlung geleistet, so ist Reisen & Tauchen
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu
stornieren. In diesem Fall kann Reisen & Tauchen,
die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadensersatz geltend machen. Der
Restbetrag auf dem Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt
sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen- wenn
zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen- ist der
Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an Reisen
& Tauchen zu
zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs). 2.2
Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort,
die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachname zu
übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnamesendung wird dies als Rücktritt
vor Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. 2.2.1
Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden
die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen
werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines geeigneten
Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag
entsprechend Ziff. 5 gewertet. 2.2.2
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung
der Reiseleistungen. 3.
Reisedokumente Sollten
die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens
sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Reisen & Tauchen,
in Verbindung zu setzen. 4.
Änderungen 4.1
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z.B. hinsichtlich
des Reisetermins des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der
Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen bis 45
Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang.
Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich.
Spätere Änderung werden gemäß Ziffer 5 berechnet. 4.1.1
Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere
Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden,
so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. 4.2
Von Leistungsänderungen wird Reisen
& Tauchen
den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist
von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenloser Rücktritt
anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht
des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. 4.3
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Preisänderung
der Reiseleistung geltend zu machen. 4.4
Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen führen zu
Teilerstattungen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende
Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der
Reiseleistung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen. 4.5
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Reisen
& Tauchen
durch eine andere geeignet Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt
in der Regel EUR 25,- pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt
das Bearbeitungsentgelt bis zu EUR 255,-. 5.
Rücktritt 5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reisen & Tauchen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises: 5.1.1.a 5.1.2
Bei Ferienwohnung (je Wohneinheit) 5.1.3
Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in jedem
Fall 100%. 5.1.4
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die möglichen
anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem
Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. 5.1.5
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, ist Reisen
& Tauchen
berechtigt, den vollen Zimmer- / Kabinenpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. 5.1.6
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückgeben. 5.1.7
Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer
Stornierung der Reise nicht erstattet werden. 5.1.8
Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise
nicht oder nicht rechtzeitig antritt. 5.1.9
Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit
nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. 5.2
Rücktritt seitens des Veranstalters – Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die
Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der
Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 6.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 6.1
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhe,
Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch Reisen
& Tauchen
den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der
Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht. Reisen & Tauchen
kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. 6.2
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Reisen
& Tauchen
die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird
der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für
die Rückbeförderung von Reisen & Tauchen
und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reiseteilnehmer zur Last. 7.
Versicherungen 7.1
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender
Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den
Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit
Zahlung der Prämie. 7.2
Der nachträgliche Abschluss eines Versicherungs-Vertrages ist nur entsprechend
der Versicherungsgeschäftsbedingungen – Europäische Reiseversicherungen AG
– möglich. Die Rechnungsnummer ist identisch mit der Versicherungsnummer. 7.2.1
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die: 8.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Achten
Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweis auf Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von Reisen & Tauchen
bedingt sind. 9.
Andere Veranstalter Für
Leistungen, bei denen Reisen & Tauchen
nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird,
haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die dem
Reiseteilnehmer vor der Reiseanmeldung verfügbar sein müssen. Für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen
etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht. 10.
Gewährleistung/Schadenersatz Wird
die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn Reisen & Tauchen
eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von Reisen
& Tauchen
verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 11.
Haftung 11.1
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber
geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden
gehindert waren. 11.2
Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des
Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt. 11.3
Die vertragliche Haftung von Reisen & Tauchen
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Reisen & Tauchen
für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. 11.4
Deliktische Schadenersatzansprüche 11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Reisen & Tauchen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Reisen & Tauchen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. 11.6 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der 12.
Mitwirkungspflicht 12.1
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 12.2
Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw.
seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene
Mängel gegenüber Reisen & Tauchen
unverzüglich anzeigen. 12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht. 12.4 13.
Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung 13.1
Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit
der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche
wegen nicht ertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
Reisen & Tauchen
geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. 13.2
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs
Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 13.3
Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines
Reiseteilnehmers gegen Reisen & Tauchen
an Dritte, auch Ehegatte und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche
Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen
unzulässig. 14.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen 14.1
Die von den Fluggesellschaften erhobenen Sicherheitszuschläge und die zu
entrichtenden Sicherheitsgebühren an den Abflughäfen sind nicht Bestandteil
des Pauschalreisevertrages. Diese Zuschläge sind von Reisenden zusätzlich zu
entrichten. 14.2
Die Zahlung-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten
auch für Hausboote und Wohnmobile. 14.3
Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaub, die nicht von Reisen
& Tauchen zu
vertreten ist, beträgt EUR 25,-. 14.4
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen getroffen werden. 14.5
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen
des Vertrages EDV- mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die
EDV-Bearbeitung erfolgt bei Reisen & Tauchen .
Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 14.6
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Reisen
& Tauchen
zur Anfechtung des Reisevertrages. 14.7
Gerichtsstand ist Kelheim 14.8
Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach
Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen
vorsehen. 14.9
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrags zur Folge. 14.10
Firmensitz des Veranstalters: Reisen
& Tauchen ImpressumReisen & Tauchen GbR Telefon ++49 - (0) 9441- 17 94 90 E-Mail: reise.tauche@web.de Internet: www.reisen-tauchen.de Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
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