Rechtliches

Reisebedingungen

1. Reisevertrag

1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der  schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. 
Wenn Reisen & Tauchen nur als Vermittler auftritt, sind die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters rechtsverbindlich.  

1.2   Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch Reisen & Tauchen.

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines  werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20% des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie- s. Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 654 k BGB insolvenzgesichert.

2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist  Reisen & Tauchen  berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Reisen & Tauchen, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadensersatz geltend machen.

Der Restbetrag auf dem Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen- wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen- ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an Reisen & Tauchen zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachname zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnamesendung wird dies als Rücktritt vor Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.

2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.

2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Reisen & Tauchen, in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen

4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderung werden gemäß Ziffer 5 berechnet.

4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.

4.2 Von Leistungsänderungen wird  Reisen & Tauchen den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenloser Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Preisänderung der Reiseleistung geltend zu machen.

4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen führen zu Teilerstattungen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleistung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.

4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Reisen & Tauchen durch eine andere geeignet Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25,- pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt bis zu EUR 255,-.

5. Rücktritt

5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reisen & Tauchen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

5.1.1.a
Stornobedingungen für Flugpauschalreisen, mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter)  oder bei eigener Anreise. 
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % p. Person 
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person 
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % p. Person 
Ab 14. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person
Ab 7. Tag vor Reisebeginn 85 % p. Person
Ab 24 Stunden vor Reisebeginn (no show)100 % p. Person 

5.1.1.b.
Für Kreuzfahrten und Tauchkreuzfahren gelten die folgenden gesonderten Stornobedingungen: 
Bis 90. Tag vor Reiseantritt 25 % p. Person 
Ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 50 % p. Person 
Ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person 
Ab 29. Tag vor Reisebeginn 100 % p. Person

5.1.2  Bei Ferienwohnung (je Wohneinheit)
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens EUR 25,-
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung und nach Reisebeginn 80%

5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in jedem Fall 100%.

5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die möglichen anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist Reisen & Tauchen berechtigt, den vollen Zimmer- / Kabinenpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückgeben.

5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters – Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhe, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch Reisen & Tauchen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Reisen & Tauchen kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Reisen & Tauchen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.

Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Reisen & Tauchen und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Versicherungen

7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

7.2 Der nachträgliche Abschluss eines Versicherungs-Vertrages ist nur entsprechend der Versicherungsgeschäftsbedingungen – Europäische Reiseversicherungen AG – möglich. Die Rechnungsnummer ist identisch mit der Versicherungsnummer.

7.2.1 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die:
Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München  ( z.B.),
unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweis auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Reisen & Tauchen bedingt sind.

9. Andere Veranstalter

Für Leistungen, bei denen Reisen & Tauchen nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die dem Reiseteilnehmer vor der Reiseanmeldung verfügbar sein müssen.

Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10. Gewährleistung/Schadenersatz

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Reisen & Tauchen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Reisen & Tauchen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11. Haftung

11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.

11.3 Die vertragliche Haftung von Reisen & Tauchen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Reisen & Tauchen für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet
Reisen & Tauchen je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR 4091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über EUR 1364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Reisen & Tauchen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Reisen & Tauchen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

11.6 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der
Veranstalter weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch
Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung
des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier
Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit. 

11.7 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

12. Mitwirkungspflicht

12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber Reisen & Tauchen unverzüglich anzeigen.

12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht. 

12.4
Sport- und Tauchkurse 
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. In vielen Basen wird ein tauchärztliches Attest, dass nicht älter als 1 Jahr sein darf verlangt. Vereinzelt ist dies auch durch staatliche Gesetze zwingend vorgeschrieben (z.B.: Malta). 
Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportstätte zu beachten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. 
Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen glaubhaft versichern (z.B.: durch Vorlage von Tauchlizenz,  Logbuch und tauchärztlichem Attest), dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. 
Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. 
Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht die Tauchqualifikation zu überprüfen und im Falle mangelnder
Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. 
Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.

13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.

Ansprüche wegen nicht ertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Reisen & Tauchen geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

13.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen Reisen & Tauchen an Dritte, auch Ehegatte und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

14.1 Die von den Fluggesellschaften erhobenen Sicherheitszuschläge und die zu entrichtenden Sicherheitsgebühren an den Abflughäfen sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Diese Zuschläge sind von Reisenden zusätzlich zu entrichten.

14.2 Die Zahlung-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.

14.3 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaub, die nicht von Reisen & Tauchen zu vertreten ist, beträgt EUR 25,-.

14.4 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

14.5 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV- mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei Reisen & Tauchen . Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

14.6 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Reisen & Tauchen zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.7 Gerichtsstand ist Kelheim

14.8 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14.9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

14.10 Firmensitz des Veranstalters:

Reisen & Tauchen
Kelheimer Straße 70
93346 Ihrlerstein 

Impressum

Reisen & Tauchen GbR
Kelheimer Straße 70
93346 Ihrlerstein

Telefon  ++49 - (0) 9441- 17 94 90
Telefax  ++49 - (0) 9441- 17 94 55

E-Mail: reise.tauche@web.de        Internet: www.reisen-tauchen.de 

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Joachim Jansa  und  Rudi Studenik

 

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Stand: 13. Februar 2003 13:45
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